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KI-Richtlinie (Template)

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Diese Richtlinie definiert den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) bei {{UNTERNEHMEN}}. Sie dient als Grundlage für den verantwortungsvollen und rechtskonformen Einsatz von KI-Systemen.

1. Zweck & Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden, Auftragnehmer und Geschäftspartner von {{UNTERNEHMEN}}, die KI-Systeme entwickeln, beschaffen, implementieren oder nutzen. Sie umfasst sämtliche KI-Anwendungen, unabhängig davon, ob diese intern entwickelt oder von Dritten bezogen werden.

Inkrafttreten: {{DATUM}}
Nächste Überprüfung: {{REVIEW_DATUM}}

2. Definitionen

Künstliche Intelligenz (KI): Systeme, die intelligentes Verhalten aufweisen, indem sie ihre Umgebung analysieren und mit einem gewissen Grad an Autonomie handeln, um bestimmte Ziele zu erreichen.

Hochrisiko-KI: KI-Systeme, die erhebliche Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte von Personen darstellen (gemäß EU AI Act Art. 6 und Anhang III).

Generative KI: Systeme, die neue Inhalte wie Text, Bilder, Audio oder Video erzeugen können (z.B. GPT-Modelle, DALL-E, Midjourney).

3. Rollen & Verantwortlichkeiten

KI-Verantwortliche(r): {{KI_VERANTWORTLICHER}}
Koordiniert die Umsetzung dieser Richtlinie, berät bei KI-Projekten und berichtet an die Geschäftsführung.

Datenschutzbeauftragte(r): {{DSB}}
Stellt die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen sicher.

IT-Sicherheit: {{IT_SICHERHEIT}}
Verantwortet die technische Sicherheit von KI-Systemen.

Fachbereichsleitung:
Stellt sicher, dass KI-Systeme im jeweiligen Verantwortungsbereich gemäß dieser Richtlinie eingesetzt werden.

4. Zulässige Nutzung

KI-Systeme dürfen nur für legitime Geschäftszwecke eingesetzt werden, die im Einklang mit unseren Unternehmenswerten und rechtlichen Verpflichtungen stehen.

Erlaubte Anwendungen:

  • Effizienzsteigerung bei Routineaufgaben
  • Datenanalyse und Entscheidungsunterstützung
  • Kundensupport und -service
  • Interne Wissensverwaltung
  • {{WEITERE_ERLAUBTE_ANWENDUNGEN}}

Verbotene Anwendungen:

  • Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen
  • Verarbeitung sensibler Daten ohne Rechtsgrundlage
  • Automatisierte Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen ohne menschliche Aufsicht
  • Erzeugung irreführender oder täuschender Inhalte
  • {{WEITERE_VERBOTENE_ANWENDUNGEN}}

5. Daten & Quellen

Alle für KI-Systeme verwendeten Daten müssen:

  • Rechtmäßig erhoben und verarbeitet werden
  • Für den beabsichtigten Zweck geeignet und relevant sein
  • Auf Genauigkeit, Vollständigkeit und Aktualität geprüft werden
  • Auf mögliche Verzerrungen (Bias) untersucht werden
  • Gemäß Datenschutzbestimmungen geschützt werden

Trainingsdaten-Dokumentation: Für jedes KI-System ist zu dokumentieren, welche Daten für Training, Validierung und Tests verwendet wurden, einschließlich Herkunft, Umfang und Qualitätssicherungsmaßnahmen.

6. Sicherheit & Zugriff

KI-Systeme unterliegen den allgemeinen IT-Sicherheitsrichtlinien von {{UNTERNEHMEN}}sowie folgenden spezifischen Anforderungen:

  • Zugriffskontrollen nach dem Prinzip der geringsten Berechtigung
  • Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Penetrationstests
  • Schutz vor Prompt-Injection und anderen KI-spezifischen Angriffen
  • Verschlüsselung sensibler Daten in Ruhe und bei Übertragung
  • Logging aller sicherheitsrelevanten Ereignisse

7. Lieferanten & Sub-Prozessoren

Bei der Auswahl von KI-Dienstleistern und -Lieferanten sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • Compliance mit relevanten Gesetzen (DSGVO, AI Act)
  • Transparenz bezüglich Datenverarbeitung und -speicherung
  • Angemessene Sicherheitsmaßnahmen und Zertifizierungen
  • Klare Vereinbarungen zur Datenverarbeitung (AVV)
  • Standort der Datenverarbeitung und ggf. Drittlandtransfers

Alle KI-Lieferanten müssen im {{LIEFERANTENVERZEICHNIS}} erfasst und jährlich evaluiert werden.

8. Evaluierung & Qualität

Vor dem produktiven Einsatz müssen KI-Systeme evaluiert werden hinsichtlich:

  • Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Ergebnisse
  • Robustheit gegenüber unerwarteten Eingaben
  • Fairness und Abwesenheit diskriminierender Verzerrungen
  • Erklärbarkeit der Entscheidungen (soweit technisch möglich)
  • Leistung unter verschiedenen Betriebsbedingungen

Die Evaluierungsergebnisse sind zu dokumentieren und bei wesentlichen Änderungen zu aktualisieren.

9. Datenschutz & Transparenz

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme gilt:

  • Klare Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
  • Transparente Information der betroffenen Personen
  • Einhaltung der Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, etc.)
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) bei hohem Risiko
  • Keine rein automatisierten Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen ohne menschliche Aufsicht

Bei Hochrisiko-KI-Systemen gemäß EU AI Act sind zusätzliche Anforderungen zu erfüllen, insbesondere hinsichtlich Risikomanagement, Dokumentation und menschlicher Aufsicht.

10. Dokumentation & Aufbewahrung

Für jedes KI-System ist folgende Dokumentation zu führen und aktuell zu halten:

  • Zweck und Funktionsweise des Systems
  • Datenquellen und Verarbeitungsprozesse
  • Modellparameter und -versionen
  • Evaluierungsergebnisse und Leistungskennzahlen
  • Risikobewertung und Maßnahmen zur Risikominderung
  • Änderungshistorie und Verantwortlichkeiten

Die Dokumentation ist mindestens {{AUFBEWAHRUNGSFRIST}} Jahre nach Außerbetriebnahme des Systems aufzubewahren.

11. Schulung

Alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme entwickeln, implementieren oder nutzen, müssen regelmäßig geschult werden zu:

  • Grundlagen der KI-Technologie und ihrer Anwendung
  • Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen
  • Erkennung und Vermeidung von Verzerrungen (Bias)
  • Sicherheitsrisiken und deren Minimierung
  • Spezifische Anforderungen dieser Richtlinie

Schulungen sind bei Einstellung und danach mindestens jährlich durchzuführen.

12. Vorfälle & Meldewege

Sicherheitsvorfälle, Datenschutzverletzungen oder andere Probleme im Zusammenhang mit KI-Systemen sind unverzüglich zu melden an:

  • KI-Verantwortliche(r): {{KI_VERANTWORTLICHER_KONTAKT}}
  • IT-Sicherheit: {{IT_SICHERHEIT_KONTAKT}}
  • Datenschutzbeauftragte(r): {{DSB_KONTAKT}}

Bei Datenschutzverletzungen gelten die gesetzlichen Meldefristen (72 Stunden an Aufsichtsbehörde).

13. Freigabe & Review

Diese Richtlinie wurde freigegeben durch:

{{GESCHÄFTSFÜHRUNG}}, Geschäftsführung
{{DATUM}}

Die Richtlinie wird mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert, insbesondere bei wesentlichen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder der eingesetzten KI-Technologien.

Hinweis: Diese Vorlage dient als Ausgangspunkt und muss an die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens angepasst werden. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung.